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berechnen (Maureralgorithmus)
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Kostenberechnung für kleine Veranstaltungen im Stadtgebiet Hörstel
Informationen zu Sanitätswachdiensten bei Veranstaltungen:
Allgemeine
Informationen für den Veranstalter
Unsere
Planungsgrundlagen
Sanitätswachdienst
Stufe I
Sanitätswachdienst
Stufe II
Sanitätswachsienst
Stufe III
Zusätzliche
Hinweise
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Sanitätsdienst
| Allgemeine Informationen für den Veranstalter |
| Das Deutsche Rote Kreuz
hat als Sanitätsorganisation und nationale Hilfsgesellschaft Aufgaben
im Rahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes wahrzunehmen. Sollte während
eines Veranstaltungssanitätsdienstes ein entsprechender Einsatzauftrag
an das DRK ergehen, muss u.U. der Sanitätswachdienst teilweise oder
ganz abgebrochen werden.
Ein Verletztentransport ist keine Regelaufgabe des Veranstaltungs- sanitätsdienstes. Das DRK Riesenbeck ist über den DRK Kreisverband Tecklenburger Land vertraglich gemäß § 13 Landesrettungsgesetz durch Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes eingebunden. In jedem Einzelfall muss zwischen dem Veranstalter und dem DRK rechtzeitig vorher vereinbart werden, ob auch Leistungen des Rettungsdienstes vom DRK angeboten werden. In der Planungsphase muss der Veranstalter dem DRK Angaben über die Veranstaltung bekanntgeben. Wird kein Einvernehmen bezüglich des vom DRK geforderten Leistungsumfanges mit dem Veranstalter erzielt, muss das DRK von der Veranstaltungsbetreuung Abstand nehmen. Das Deutsche Rote Kreuz ist eine gemeinnützige Sanitäts- und Hilfsorganisation. Daher wird die Betreuung von Veranstaltungen, bei denen Startgelder, Eintritt, etc. verlangt werden oder sonstige kommerzielle oder profitorientierte Zwecke verfolgt werden, nicht kostenlos erfolgen. Hierfür werden dem Veranstalter je nach Aufwand die Kosten berechnet. |
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| Unsere Planungsgrundlagen |
| Der Leistungsumfang eines
Sanitätsdienstes
ist vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter und ggf. weiteren Beteiligten
(Polizei, Feuerwehr, Ordnungsbehörde, usw.) abzustimmen. Dabei sind
nicht allein die Anforderungen des Veranstalters, sondern insbesondere
behördliche Auflagen und Erfahrungswerte aus vergleichbaren Veranstaltungen
zu berücksichtigen.
Zunächst ist ein Veranstaltungsprofil zu erstellen. Dazu sind entsprechende Daten und Informationen auszuwerten. Bei der sich aus der Analyse ergebenen Veranstaltungsplanung mit dem Bedarf an
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Hier handelt es sich um einen kleinen Veranstaltungssanitätsdienst ohne Krankenkraftwagen, bei Veranstaltungen mit geringem Gefährdungspotential für die Teilnehmer. |
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| Sanitätswachdienst
Stufe II
Hier geht es um einen großeren Veranstaltungssanitätsdienst (ggf. mit Krankenkraftwagen DIN EN 1789 - Typ B) bei geringem bis mäßigem Gefährdungspotential für die Teilnehmer. Beispiele:
LeistungsumfangPersonal (mindestens) 1 / 2
Material (Mindestausstattung) 2
Sanitätskoffer DIN 13155 zusätzlich mit Sauerstoff und Sofortkältepack Handy oder Funk KTW DIN EN 1789 Typ B (Notfallkrankenwagen) ein, veranlasst einen Notruf und übergibt den Patienten an Notarzt / Rettungsdienst. Patienten werden nur nach Rücksprache mit der Rettungsleitstelle transportiert. Die Einsatzbereitschaft bleibt bei Patiententransporten erhalten. |
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Sanitätswachdienst Stufe IIIBei größeren Veranstaltungen ist die Sicherstellung eines veranstaltungsgebundenen Rettungsdienstes mit Krankenkraftwagen DIN EN 1789 - Typ B und Typ C aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials erforderlich.Beispiele:
LeistungsumfangPersonal 1 / 2
Material 2
Zusätzliche Ausstattung 3 Sauerstoffgerät/e, Notfallarztkoffer DIN 13232 und Sofortkältepack und Handy oder Funk Die Einsatzbereitschaft bleibt bei Patiententransporten erhalten. |
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